#5535
Ron
Teilnehmer

Diese Gesetzestexte der Deklaration von Helsinki § 37 haben es in sich!

Insbesondere die Punkte 3 bis 9 und der Punkt 13 in den „Allgemeinen Grundsätzen“ ist da für jeden Erkrankten besonders wichtig!
Es geht um „Verhaltens-Kodex für Ärzte“ und „ethische Gesichtspunkte“.
Auch geht es da IMMER um das Wohl des Patienten und die Gesundheit und die Rechte des Patienten!

Wenn man also eine längere erfolglose Behandlung erleben musste und eine Genesung nicht mit den „üblichen Arzneimitteln“ zu erzielen ist, dann kann man sich genau auf diese Deklaration von Helsinki berufen!

Das oberste Ziel muss ja von der Ärzteschaft IMMER sein, dass der Patient wieder seine Gesundheit erreicht und Leistungsfähig ist!
Und wenn genau das nicht möglich ist (aus welchen Gründen auch immer), dann müssen eben andere Behandlungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen werden und diese von den Patienten eingefordert werden! (wenn die Mediziner das für ihre Patienten schon nicht automatisch machen, dann muss der Patient es fordern)

Oder der Mediziner muss dem Patienten rechtlich und medizinisch darlegen, warum die Folgebehandlung oder eine andere „zugelassene Behandlung“ noch gemacht werden müsste und diese besonders erfolgreich wäre.
Und genau das können die Mediziner oft gar nicht belegen, weil ihnen dazu auch wieder die evidenzbasierten Studien der Erfolge fehlen!

Scheinbar muss man nur mit rechtlichen Grundlagen und dem „Rechtsverständnis“ in der Medizin agieren oder reagieren, damit man als Erkrankter zum Ergebnis einer zielgerichteten und erfolgversprechenden Behandlung kommt.