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  • #5534
    Ron
    Teilnehmer

    Ich habe mal hier im Forum in der Suche den Begriff eingegeben: § 37 der Deklaration von Helsinki
    Nun kommt in den Treffern, nicht eine einzige Erwähnung von dieser Deklaration von Helsinki!
    Darüber bin ich schon sehr erstaunt, wo doch genau diese rechtliche Möglichkeit für eine sogenannte „individuelle Therapie“ laut Gesetz möglich ist!

    Die Aussage von einem Bundeswehrarzt in der Pharmazeutischen Zeitung vom 16.06.2022 ist ja schon recht eindeutig und Glasklar:
    „Bakteriophagen sind ständig um und in uns. Ein erwachsener Mensch bestehe aus etwa 30 Billionen Körperzellen, 40 Billionen Bakterien – und 300 Billionen Phagen, sagt Phagentherapie-Experte Professor Dr. Christian Willy, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie am Bundeswehrkrankenhaus Berlin. Bakteriophagen sind Viren, die in Bakterien Vermehrungsprogramme in Gang setzen, bis die Masse neu produzierter Viren die Bakterienzelle zum Platzen bringt. Bakterienansammlungen etwa in einem Entzündungsherd können so rasch verschwinden.“

    300 Billionen Bakteriophagen!!!
    Der Mensch BESTEHT also aus diesen gesunden Viren! OHNE diesen Phagen ist ein Leben gar nicht möglich!

    Und wenn das so Tatsachen sind, dann muss man sich insbesondere aus rechtlichen Aspekten die Frage stellen:
    Warum werden dann noch die Phagen (Bakteriophagen) in Frage gestellt?
    Oder warum wird eine Phagen-Therapie überhaupt in Frage gestellt?

    Und genau dann kommt RECHTLICH (wenn nicht anders möglich) diese Deklaration von Helsinki.
    Dieser vorhandene Rechtsanspruch und auch der eigene Anspruch der Mediziner laut dieser Deklaration von Helsinki ist zwangsläufig Grundlage für alle Behandlungen, die „irgendjemand“ verhindern möchte oder eine „angebliche Zulassung“ von „Arzneimitteln“ bis in die Ewigkeiten hinaus zögern möchte.

    Den Rechtsrahmen nutzen die Erkrankten einfach nicht aus!
    Man muss sich mal den Gesetzestext dieser Deklaration von Helsinki ganz genau anschauen!
    Da sind so viele Rechtsverbindliche Dinge aufgeführt, wo man schon ins Staunen kommt, dass bei vielen Erkrankten diese rechtliche Möglichkeit nicht noch viel mehr angewendet wird…???
    (also auch bei anderen chronischen Erkrankungen, wo die „Schulmedizin“ mit „Ihren“ Arzneimitteln nicht erfolgreich oder weiter kommt)

    Wenn sich hier an der Debatte auch Personen beteiligen wollen, die auch möglichst mit rechtlichen Möglichkeiten eine Phagen-Therapie in ihrem Wohnumfeld oder überhaupt in Deutschland erreichen möchten, diejenigen sind hiermit aufgefordert, sich dazu mal zu äußern!

    Somit viel Erfolg und weiterhin großes Interesse an den Phagen

    #5535
    Ron
    Teilnehmer

    Diese Gesetzestexte der Deklaration von Helsinki § 37 haben es in sich!

    Insbesondere die Punkte 3 bis 9 und der Punkt 13 in den „Allgemeinen Grundsätzen“ ist da für jeden Erkrankten besonders wichtig!
    Es geht um „Verhaltens-Kodex für Ärzte“ und „ethische Gesichtspunkte“.
    Auch geht es da IMMER um das Wohl des Patienten und die Gesundheit und die Rechte des Patienten!

    Wenn man also eine längere erfolglose Behandlung erleben musste und eine Genesung nicht mit den „üblichen Arzneimitteln“ zu erzielen ist, dann kann man sich genau auf diese Deklaration von Helsinki berufen!

    Das oberste Ziel muss ja von der Ärzteschaft IMMER sein, dass der Patient wieder seine Gesundheit erreicht und Leistungsfähig ist!
    Und wenn genau das nicht möglich ist (aus welchen Gründen auch immer), dann müssen eben andere Behandlungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen werden und diese von den Patienten eingefordert werden! (wenn die Mediziner das für ihre Patienten schon nicht automatisch machen, dann muss der Patient es fordern)

    Oder der Mediziner muss dem Patienten rechtlich und medizinisch darlegen, warum die Folgebehandlung oder eine andere „zugelassene Behandlung“ noch gemacht werden müsste und diese besonders erfolgreich wäre.
    Und genau das können die Mediziner oft gar nicht belegen, weil ihnen dazu auch wieder die evidenzbasierten Studien der Erfolge fehlen!

    Scheinbar muss man nur mit rechtlichen Grundlagen und dem „Rechtsverständnis“ in der Medizin agieren oder reagieren, damit man als Erkrankter zum Ergebnis einer zielgerichteten und erfolgversprechenden Behandlung kommt.

    #5629
    heldel
    Teilnehmer

    Wer schreibt der bleibt … diese alte Weisheit gilt besonders in Deutschland.!

    Gibt es den hier auch einen Dokumenten -Fundus für “ Kostenüberahme Antrag für Krankenkassen “ hier speziell für Phagenbehandlungen nach § 37 Deklaration von Helsinki. ?

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